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Hinweise zu Anschlussmöglichkeiten

hinweiseSie beabsichtigen Ihr Studium vorzeitig zu beenden bzw. haben dies bereits getan und ziehen einen Wechsel in den beruflichen Sektor in Erwägung? Dann sollten Sie unbedingt einige Dinge wissen! In dieser Rubrik finden Sie Wissenswertes und nützliche Hinweise für den Einstieg in den beruflichen Sektor.

 

 WUSSTEN SIE,…

… dass der Einstieg in eine duale Berufsausbildung während des gesamten Jahres möglich ist?

Unterjährige Einstiegsmöglichkeiten in die duale Berufsbildung

Eine Berufsausbildung kann grundsätzlich an jedem Tag im Jahr beginnen. In der Regel beginnt die Ausbildung in den meisten Betrieben/Unternehmen jedoch am 01.09. des Jahres.

Bei einem Ausbildungsbeginn im laufenden Berufsschuljahr wird der/die Auszubildende in der Berufsschule nachgemeldet und muss den evtl. versäumten Unterrichtsstoff nachholen.

… dass Studienaussteiger/innen vom Berufsschulbesuch befreit werden können?

Befreiung vom Berufsschulbesuch

Mit dem Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung sind Studienabbrecher/innen nicht verpflichtet, eine Berufsschule zu besuchen (Art. 39 Abs. 3 BayEUG). Jedoch kann der Besuch der Berufsschule vom Ausbildungsbetrieb/-unternehmen gefordert werden.


WICHTIG:

Studienabbrecher/innen sind in jedem Falle zum Besuch der Berufsschule berechtigt (Art. 40 Abs. 1 BayEUG).


 

… dass eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung möglich ist?

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Gemäß § 45 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes bzw. § 37 Abs. 1 der Handwerksordnung besteht bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Ausbildung (Berufsschule und Betrieb/Unternehmen) die Möglichkeit einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung.

Überdurchschnittliche Leistungen liegen dann vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 aufweist und die praktischen Ausbildungsleistungen besser als 2,49 bewertet werden.

Der Antrag zur vorzeitigen Prüfungszulassung ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

… dass Studienleistungen auf die berufliche Aus- und Fortbildung angerechnet werden können?

Anerkennung / Anrechnung von Studienleistungen

Auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) können erbrachte Studienleistungen auf die Berufsausbildung angerechnet werden.

Auch auf Fortbildungsebene können bereits erbrachte Studienleistungen auf einzelne Bestandteile der Fortbildungsprüfung angerechnet werden.

… dass auch durch die Externenprüfung ein Berufsabschluss erworben werden kann?

Berufsabschluss durch Externenprüfung

Die Externenprüfung bietet Personen, welche keine Berufsausbildung absolviert haben, die Möglichkeit, als „Externe“ an der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung teilzunehmen und so einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Für die Zulassung zur Externenprüfung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

… dass für Studienabbrecher/innen auch ein direkter Einstieg in eine Weiterbildungsmaßnahme möglich ist?

Direkter Einstieg in eine Weiterbildungsmaßnahme

In besonderen Fällen besteht für Studienabbrecher/innen die Möglichkeit, direkt in eine Weiterbildungsmaßnahme einzusteigen, welche auf Bachelor-Niveau (DQR 6) endet.

Voraussetzung hierfür sind der Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten, 2 Semester einschlägiges Studium mit Branchenbezug und mindestens ein Jahr Berufspraxis. Dies ist aktuell allerdings nur für den Industrietechniker (IHK) möglich.


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